Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftrag/Projekt
Für die an das AK Personalmanagement - Personalberatung & Personalvermittlung erteilten Aufträge gelten die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geänderte oder weitere Vereinbarungen benötigen der Schriftform. Es wird zwischen dem suchenden Unternehmen (im Folgenden -Auftraggeber-) und der AK Personalmanagement – Personalberatung & Personalvermittlung (im Folgenden -Personalberatung-) ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.
2. Art und Umfang der Dienstleistung/Vorgehensweise
2.1 Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen zwischen Auftraggebern und Bewerbenden. Der Auftraggeber erkennt bei Vermittlungsverträgen die ursächliche Suche- und Vermittlungstätigkeit der Personalberatung an.
2.2 Das Anforderungsprofil (fachlich, persönlich, regional) wird zwischen dem Auftraggeber und der Personalberatung jeweils individuell erarbeitet.
2.3 Die Personalberatung gewährt bei der Kandidatensuche und -auswahl eine sachgerechte Vorgehensweise. Die Personalberatung übernimmt keine Haftung dafür, dass nach einer fachlichen, korrekten und systematischen Vorgehensweise ausgesuchte und präsentierte Kandidaten alle Erwartungen vom Auftraggeber erfüllen und Ziele erreicht werden.
2.4 Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einem durch die Personalberatung vermittelten Bewerbenden zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ist ausreichend. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt.
2.5 Stellt der Auftraggeber einen ihm durch die Personalberatung vorgestellten Kandidaten zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 18 Monaten) ein, so bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung des Honorars unberührt.
2.6 Ist ein durch die Personalberatung vorgestellte, sich bewerbende Person dem Auftraggeber bereits bekannt, hat der Auftraggeber die Personalberatung unverzüglich hierüber zu unterrichten. In diesem Fall stellt die Personalberatung weitere Aktivitäten zu diesem Kandidaten, in Zusammenhang mit der benannten Position, ein. Sollte der Auftraggeber die Personalberatung jedoch anweisen weiterhin mit dem Bewerber, bezüglich dieser Position, zu arbeiten und kommt es in diesem Fall zu einer Einstellung, bleibt der Honoraranspruch bestehen.
3. Honorar/Kosten/Anzeigenpflicht
3.1 Das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung eines Mitarbeitenden beläuft sich auf xxx % (nach individueller Absprache) des ersten Jahresbruttoeinkommens. Grundlage hierfür ist das zugrunde liegende Jahresbruttoeinkommen einschließlich sämtlicher Zusatzleistungen, beispielsweise 13. und 14. Monatsgehalt.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat in Rechnung gestellt.
Das Zahlungsziel für Rechnungen der Personalberatung beläuft sich sofort fällig – rein netto Kasse.
3.3 Wird die Honorarrechnung nicht im vereinbarten Zeitrahmen in vollem Umfang gezahlt, behält sich das AK Personalmanagement vor, die in § 4 geregelte Gewährleistung zu stornieren.
3.4 Das Vermittlungshonorar wird mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerbenden fällig. Sollte der Arbeitsantritt des Kandidaten vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages liegen, ist das Honorar mit Beginn des Arbeitsverhältnisses fällig. Hierbei ist unerheblich, ob die Bewerbenden über die vorher festgelegten Qualifikationen verfügt.
3.5 Kündigt einer der beiden Parteien (Arbeitgeber oder Bewerber) das Arbeitsverhältnis vor dem Arbeitsantritt, bleibt der Honoraranspruch der Personalberatung bestehen.
3.6. Nach Abschluss und Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit einem von der Personalberatung vorgestellten Bewerbenden informiert der Auftraggeber die Personalberatung hierüber innerhalb von drei Werktagen.
3.7 Eventuell anfallende Reisekosten für Bewerbende, die entstehen, damit sich diese vor Ort bei dem suchenden Unternehmen präsentieren, sind nach Absprache mit den Bewerbenden durch den Auftraggeber direkt zu begleichen.
4.Gewährleistung
Scheidet ein platzierter Kandidat innerhalb der ersten 3 Monate nach seinem Eintritt aus, aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, erfolgt durch das Personalberatung eine kostenfreie Nachbesetzung - für diese Position mit den festgelegten Qualifikationen. Hierfür gilt eine Vertragsverlängerung von 6 Monaten. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Vermittlungshonorars besteht nicht.
5.Kündigung
5.1 Die Vertragspartner, Auftraggeber und Personalberatung, können einen Auftrag ohne eine Einhaltung einer Frist kündigen. Kommt nach der Kündigung des Vermittlungsvertrags ein Arbeitsvertrag zwischen einem von der Personalberatung vorgestellten Bewerbenden und dem Auftraggeber zustande, so wird das vereinbarte Vermittlungshonorar in voller Summe fällig.
5.2 Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder der Auftraggeber besetzt die zu besetzende Position direkt, stellt die Personalberatung für die entstandenen Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von € 2.000, -- (zuzüglich der gesetzlichen MwSt.) in Rechnung.
6. Exklusivität
Der Auftraggeber verpflichtet sich während der gesamten Laufzeit des Vermittlungsauftrags keinen weiteren Personalberater für die identische Position zu beauftragen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Die Vertragsparteien sichern sich gegenseitig strengste Vertraulichkeit zu.
7.2 Die Personalberatung nimmt den Schutz der persönlichen Daten seiner Auftraggeber und Kandidaten sehr ernst und hält sich bei der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung strickt an die aktuellen Vorschriften der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, die übermittelten Daten mit absoluter Diskretion zu behandeln und sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Kandidaten-Daten strickt an die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu halten.
8. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den Zulässigen möglichst nahekommen. Diese AGB‘s verlieren bei Erscheinen neuer AGB ihre Gültigkeit. Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des AK Personalmanagement – Personalberatung & Personalvermittlung in Hamburg.
Hamburg, 18. Oktober 2021